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Anforderungen an bestehende Gebäude regelt das GEG zunächst in den §§ 46 bis 51. Zu beachten sind hier die Einhaltung bestimmter Nachrüstpflichten, ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich des ...
Um als Normadressat des § 8 Abs. 2 GEG infrage zu kommen, müsste der Verwalter im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherrn tätig werden. Als Auftragnehmer des Eigentümers kommt der Verwalter von ...
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